Stuttgart, 28. November 2011 | Die EU-Richtlinie zur Leiharbeit, welche am 5.12.2008 in Kraft trat, verpflichtet die Mitgliedstaaten die Vorgaben bis spätestens 5.12.2011 umzusetzen. Daher treten nach einer Reihe von Gesetzesänderungen im Laufe dieses Jahres zum 1.12.2011 weitere Änderungen in Kraft. So gilt ab kommenden Donnerstag u. a. eine ausgedehnte Erlaubnispflicht. Künftig bedarf nicht nur die gewerbliche sondern auch die nichtgewerbsmäßige Arbeitsüberlassung einer Erlaubnis durch die Bundesagentur. Auch wird klargestellt, dass Arbeitnehmerüberlassung nur „vorübergehend“ erfolgen kann.
Dem Landesbezirksvorsitzenden der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Südwest, Uwe Hildebrandt gehen diese Änderungen nicht weit genug. Er kritisiert scharf, dass die Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nach wie vor im Vergleich zum Stammpersonal schlechter entlohnt werden. Laut der aktuellen IMU-Studie vom Oktober 2011 „Leiharbeit in Baden-Württemberg“ verdienen Vollzeit-Leiharbeitskräfte im Durchschnitt nur rund die Hälfte im Vergleich zu anderen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Der Südwest-Chef der NGG fordert den Grundsatz gleicher Lohn für gleiche Arbeit („Equal-Pay“) endlich auch in Deutschland umzusetzen und die in der jeweiligen Branche gültigen Tarifverträge auch auf Leiharbeiter anzuwenden. Des Weiteren müssten auch gleiche Arbeitsbedingungen „Equal treatment“ in Bezug auf Weiter- und Fortbildung, Urlaubsanspruch und Zuschläge etc. umgesetzt werden.
Uwe Hildebrandt kritisiert die Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht als unzureichend. Insbesondere die Möglichkeit weiterhin dauerhaft vom Equal Pay-Prinzip abzuweichen sieht er als äußerst problematisch an. Die Leiharbeit diene den Betrieben nicht nur, wie ursprünglich vorgesehen, zur Abfederung von Auftragsspitzen. Dies zeige auch die laufende Ausweitung der Leiharbeit im Land. So kommt die IMU-Studie zu dem Schluss, dass in Baden-Württemberg Ende 2010 knapp 100.000 Arbeitskräfte als Leiharbeitnehmer tätig waren, im Oktober 2011 dürfte die Zahl bereits über 120.000 gelegen haben.
Ferner entfielen 2010 in Baden-Württemberg über 40 % der neu geschaffenen Stellen auf die Arbeitnehmerüberlassung. Im Arbeitsagenturbezirk Göppingen ergibt sich sogar ein Anteil von über 90 %. Den in der Leiharbeit neu geschaffenen Stellen steht ein umfangreicher Arbeitsplatzabbau im Verarbeitenden Gewerbe gegenüber. „Damit wird klar, dass die Leiharbeit vor allem der Kostenreduzierung und der Flexibilisierung im Unternehmen diene.“ so Uwe Hildebrandt. Der Gewerkschaftschef kritisiert: „Die Betriebe unterlaufen mit der Ausweitung der Leiharbeit die in der jeweiligen Branche gültigen Tarifverträge.“
Der Landesbezirksvorsitzende der NGG sieht neben den negativen Folgen für die Stammbelegschaft, die einem erhöhten Druck unterworfen werden, auch Probleme für die gesamte Gesellschaft. „Ein sinkendes Lohnniveau schwächt die Binnennachfrage und führt zu einer steigenden Armut im Land“.