Stuttgart, 07. Oktober 2011 | In der aktuellen Diskussion um die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns in Deutschland unterstreicht der Landesbezirksvorsitzende der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten Uwe Hildebrandt die Forderung nach einem branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn von mindestens 8,50 Euro pro Stunde.
„Arm trotz Arbeit, das darf es in Deutschland nicht länger geben!“ so Hildebrandt. „Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer muss von ihrem bzw. seinem Lohn oder Gehalt ordentlich leben können. Lohndumping hat in einer sozialen Marktwirtschaft nichts verloren.“ betont der Südwest-Chef der NGG.
Uwe Hildebrandt begrüßt, dass auch bei der FDP endlich eine gewisse Bewegung erkennbar sei. Dies reiche jedoch bei Weitem nicht aus. Die Politik dürfe die Verantwortung nicht auf die Tarifpartner abschieben. In diesem Zusammenhang weist Hildebrandt auch die Aussagen von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen in der heutigen Ausgabe der Stuttgarter Zeitung, in der die Ministerin einen „marktwirtschaftlich organisierten Mindestlohn“ anregt, zurück. „Die Politik muss endlich handeln und einen branchenübergreifenden gesetzlichen Mindestlohn festschreiben!“ so Hildebrandt. Dieser müsse mindestens bei 8,50 Euro die Stunde liegen, ansonsten könne nicht von einer fairen und gerechten Bezahlung gesprochen werden.