Aus urheberrechtlichen Gründen ist der Download dieses Bildes nicht möglich.

Newsticker:

 

Keine Zusammenlegung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit

Schreiben an Justizminister Rainer Stickelberger

Heilbronn, 10. Oktober 2011 | Anschreiben


Sehr geehrter Herr Minister,
 
wie wir erfahren haben, wollen offenbar die Justizminister der Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen in einer Initiative das Thema „Zusammenlegung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit“ auf die Tagesordnung der nächsten Justizministerkonferenz am 9. November in Berlin bringen.
 
Den bisher bekannten Pressemeldungen ist nichts Neues, sondern nur erneut bemühte Argumente zu entnehmen: Zuständigkeitsabgrenzungen entfallen, schnellerer Verfahrensabschluss, flexibler Personal- und Sachmitteleinsatz, angemessene und schnelle Reaktion auf unterschiedliche Belastungen der Gerichte – aus unserer Sicht vorgeschobene Argumente.
 
Der Anstieg der Verfahren seit 2005 ist einerseits auf das handwerkliche Unvermögen des Gesetzgebers bei der Erarbeitung der Hartz IV Regelungen und andererseits auf die inneren Struktur- und Organisationsprobleme der Jobcenter zurückzuführen.
 
Vermeintliche Einsparmöglichkeiten konnten durch Modellrechnungen nicht nachgewiesen werden. Auch die früheren Überlegungen in diesem Zusammenhang – Einführung von Gebühren im sozialrechtlichen Verfahren, drastische Beschränkungen der Berufungsmöglichkeiten, Abschaffung der sog. 109er-Gutachten etc. – sind abzulehnen.
 
Abgesehen davon dürfte das sog. Optionsmodell der Zusammenlegung auf Länderebene unter Berücksichtigung der Wahrung der Rechtseinheit als unmittelbare institutionelle Voraussetzung des Bundesstaats schon an den Regelungen im Grundgesetz scheitern.
 
Zu einem Sozialstaat gehört auch eine eigenständige Sozialgerichtsbarkeit. Sie hat sich fast 60 Jahre bestens bewährt und muss auch in Zukunft eigenständig bleiben. Die Sozialgerichte bieten Orientierung und Sicherheit für Ansprüche aus der Sozialversicherung von 90 Prozent der Bevölkerung.Die besondere Spezialisierung der Sozialgerichtsbarkeit und das langjährig erworbene Spezialwissen der Sozialrichterinnen und -richter sind verantwortlich für das hohe Maß an geklärten Ansprüchen insbesondere von Versicherten, wobei es vielfach um Ansprüche zur Sicherung des Lebensunterhalts geht. Dazu gehören auch die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die mit ihren Lebenserfahrungen einen wichtigen Beitrag leisten.
 
Damit haben die Sozialgerichte auch einen wesentlichen Beitrag zum sozialen Frieden geleistet. Zu diesem Ergebnis tragen die besonderen Verfahrensregelungen, die Belange der schutzbedürftigen Klägerinnen und Kläger berücksichtigen, bei.
 
All dies ist nach unserer Überzeugung unverzichtbar für die Qualität der Rechtsprechung, die erhalten bleiben muss, denn sie ist ein wichtiger Teil unseres Rechtsstaates.
 
Wir dürfen Sie deshalb aus unserer heutigen Sitzung des Regionsvorstandes auffordern, sich gegen Initiativen zur Zusammenlegung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit zu positionieren und sich für den Erhalt der bewährten eigenständigen Sozialgerichtsbarkeit mit ihren heutigen Rahmenbedingungen einzusetzen.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Burkhard Siebert, Vorsitzender/Geschäftsführer, Stellv. Landesbezirksvorsitzender NGG Südwest                                          
gez. Klaus Kohler, 
Stellvertretender Vorsitzender

NGG für Sie vor Ort!

Unsere Regionen im Südwesten

Initiative Mindestlohn

Arm trotz Arbeit - Kein Lohn unter 8,50 €/h

Betriebsräte machen den Unterschied

Informationen zur Betriebsratswahl

Mitglied werden

Melden Sie sich hier online an.

Dr. Azubi

Stress in der Ausbildung?
Dr. Azubi hilft!

Newsletter

Aktuelle Informationen per E-Mail - hier können Mitglieder ngg.aktuell abonnieren.

Unser Netzwerk

International:
www iuf.org
In Europa:
www.effat.org

©  Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)  |  wegewerk> wwEdit CMS 3.5